Förderung und Zuschüsse
Der Landkreis fördert das Engagement der Obst- und Gartenbauvereine durch finanzielle Mittel. Entsprechend unserer Förderrichtlinien besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung für die unterschiedlichsten Ausgaben der Vereine. Die Förderrichtlinien und das Antragsformular erhalten Sie in der Anlage.
Bis spätestens Freitag, 11. Juli 2025 sind die Anträge bei Martina Straubmeier, Sachgebiet für Gartenkultur, Landespflege und Umweltbildung am Landratsamt einzureichen: Telefon 09181 470-1352, E-Mail: straubmeier.martina@landkreis-neumarkt.de. Sie steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie bei der Einreichung Ihrer Belege die ordentliche Form:
- Belege werden nur im Original anerkannt
- Belege kleiner als DIN A4-Format müssen aufgeklebt werden
- Belege müssen dem jeweiligen Zuschussbereich gemäß der Förderrichtlinien eindeutig zuzuordnen sein. Gegebenenfalls ist eine handschriftliche Ergänzung des Antragstellers notwendig
Eine Bezuschussung erfolgt nur unter der Bedingung, dass entsprechende Mittel vom Landkreis Neumarkt i.d. OPf. zur Verfügung gestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt Ende Dezember. Ihre Originalbelege senden wir Anfang des nächsten Jahres an Sie zurück.
Antragsformulare werden den Vereinen regelmäßig, jährlich, termingerecht, ohne Aufforderung in einem Rundschreiben zugesandt. Die Belege sind dem jeweiligen Zuschussbereich zuzuordnen, dabei sind Belege, die kleiner als ein DIN-A4-Format haben, aufzukleben.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt Ende Dezember.
Förderrichtlinien zum Download
Bezuschussung von Jugendarbeit über den Kreisjugendring
Der Kreisjugendring Neumarkt i.d.OPf. bezuschusst jährlich die Jugendarbeit im Landkreis, so auch in diesem Jahr. Die Obst- und Gartenbauvereine, die Kinder- und Jugendarbeit betreiben, können diese Zuschüsse bis spätestens 30. September des laufenden Jahres beim Kreisjugendring einreichen. Jugendbildungsmaßnahmen im Sinne der Förderrichtlinien des Kreisjugendrings müssen mindestens 6 Stunden pro Tag dauern und mindestens drei Teilnehmer aufweisen.
Die Förderrichtlinien sowie Anträge des Kreisjugendrings finden Sie auf deren Website unter www.kjr-neumarkt.de, unter Zuschüsse, oder auf Anfrage beim Kreisjugendring, Dr.-Grundler-Str. 9, 92318 Neumarkt i.d.OPf., Herrn Markus Ott, Telefon 09181 470-1427, E-Mail markus.ott@kjr-neumarkt.de.