Gärtnern ohne Gift

Viele Hobbygärtner haben es sich zur Gewohnheit gemacht, auch im Garten umweltfreundlich zu handeln. Wer im Einklang mit der Natur arbeitet, macht die Erfahrung, dass Krankheiten und Schädlinge nicht überhandnehmen. Grundlage für ein Gärtnern im Einklang mit der Natur ist eine ausreichende Nährstoffversorgung auf der Basis von Kompost, Mist oder Gründüngung.

Doch auch hier gilt: Allzu viel ist ungesund! Ein wichtiges Pflanzenstärkungsmittel ist Kieselsäure, die beispielsweise im Urgesteinsmehl oder auch im Ackerschachtelhalm zu finden ist. Urgesteinsmehle kann man dem Kompost beigeben. Aus dem Schachtelhalm läßt sich ein Tee bereiten, der auf den Boden oder die  Pflanzen gesprüht wird. Sollten durch ungünstige Witterung oder andere Faktoren Krankheiten und Schädlinge auftreten, muss dennoch nicht jede Blattlaus mit der Kanone verfolgt werden. Schließlich gibt es eine ganze Reihe von Nützlingen, die von den Läusen leben - Florfliegen, Marienkäfer oder Schwebfliegen sind nur einige Beispiele.  Nur in Ausnahmefällen ist es notwendig regulierend einzugreifen. Wenn dies der Fall ist, sollte man auf jeden Fall nützlingsschonende, umweltfreundliche Präparate bevorzugen, die auch im biologischen Anbau eingesetzt werden dürfen.

Damit schadet man am wenigsten der Natur. In dem aktuellen Pflanzenschutzgesetz sind eine Reihe Vorschriften enthalten, die auch den Hobbygärtner betreffen. Der Hausgarten ist eben auch kein rechtsfreier Raum, in dem jeder drauf los spritzen darf, wie er will. Was ist nun wichtig zu wissen? Ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darf nur auf Kulturflächen angewendet werden. Der Einsatz z.B. von Unkrautvernichtern auf Zufahrten, Wegen oder Kiesflächen ist deshalb verboten. Grundsätzlich darf ein Präparat nur mehr dort angewendet werden, wo es zugelassen ist. Soll ein Mittel im Hausgarten eingesetzt werden, muß ausdrücklich vermerkt sein: „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.“ Überdies müssen die Kulturpflanzen aufgeführt sein, bei denen die Mittel angewendet werden dürfen. Gleiches gilt für die Schaderreger. Bei vielen Präparaten gibt es bußgeldbewehrte Abstandsauflagen. Das heißt, bei diesen Mitteln müssen bestimmte Mindestabstände zu Gewässern eingehalten werden. Dies gilt auch für Teiche, die man im Garten angelegt hat.  Grundsätzlich gilt: was nicht auf der Packung steht, ist auch nicht erlaubt!  Das neue Pflanzenschutzmittelgesetz schreibt dem Gartenbesitzer genau vor, welche Mittel er auf welche Weise wie oft anwenden darf. Es ist deshalb wichtig, sich den Beipackzettel vor einer Anwendung genau anzusehen.

Das  Sachgebiet für Gartenkultur, Landespflege und Umweltbildung im Landratsamt Neumarkt, Telefon (09181) 470-311 hilft bei Fragen gerne weiter.